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Lieber Interessent, schön, dass Sie sich für einen Kleingarten in unserer Anlage interessieren. Aufgrund der sehr großen Nachfrage haben wir Aktuell keine freien Gärten. Gerne können Sie uns aber ihr Interesse mitteilen und wir laden sie anschließend zu einem Kennenlernen-Gespräch ein. In dem persönlichen Gespräch können wir noch offene Fragen klären und Sie anschließend ggf. dann auf eine Warteliste setzen. > Hier schon mal vorab ein par Antworten auf die oft gestellten Fragen: „Wenn du einen reinen Partygarten willst, lass es bleiben.“
> Wie sieht eine Kleingartenparzelle aus? In einem Kleingarten sollen sowohl Obst- und Gemüseanbau sowie Sträucher, Blumenrabatten und Rasenflächen vorhanden sein. Rasenflächen und Zierbepflanzungen dürfen jedoch nicht überwiegen. Der Obst- und Gemüseanbau ist ein fester Bestandteil eines Kleingartens. 1/3 der Fläche ergibt sich aus Gartenlaube, Wege, Kompostplatz, Terrasse etc. 1/3 der Fläche sind Obst- und Gemüseanbau. 1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen, etc. > Was kostet ein Kleingarten jährlich? (Text. Auszug Stadt Duisburg) Die festen, jährlich wiederkehrenden Kosten/Vereinsnebenkosten für eine Kleingartenparzelle setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Es kann an dieser Stelle nur ein ungefährer Betrag für das Jahr genannt werden, da sich z. B. Mitgliedsbeitrag, Versicherung etc. natürlich im Laufe der Zeit ändern können/werden. Die jährliche Jahresrechnung setzt sich zusammen aus: - Mitgliedsbeitrag (incl. Vereins- und Verbandsbeiträge) - eventuelle, einmalige Aufnahmegebühr - Pacht - Pflichtversicherungen: Unfall Feuer, Einbruch, Diebstahl (Laubeninhalt) - Öffentlich rechtliche Lasten (Straßenreinigungsgebühren, Winterdienst) - Wassergeld - Strom - Umlagen Da sich - wie bereits oben beschrieben - noch einige Kosten ändern können, kann hier keine genaue Zahl genannt werden. Schätzungsweise sind ca. 250 € - 500 € laufende Kosten pro Jahr für eine Kleingartenparzelle zu veranschlagen. Evtl. Umlagen werden im Verein durch die Mitgliederversammlung beschlossen, z. B. für einen Vereinshausausbau, für ein Kinderfest, für das Verlegen einer neuen Wasserleitung etc. > Kann ein Kleingarten erworben werden? (Text. Auszug Stadt Duisburg) Nein, Kleingartenanlagen sind eine von der Stadt Duisburg und dem Land NRW subventionierte Möglichkeit der Freizeitgestaltung. Daher unterliegen die Kleingärten einer sozialen Bindung und sind nicht frei verkäuflich wie z. B. Wochenendhäuser, wo die Nachfrage den Preis bestimmt. Es kann nur das Nutzungsrecht an einem Kleingarten erworben werden. Dieses muss immer über den Vereinsvorstand abgewickelt werden, denn nur der Verein ist berechtigt, einen Interessenten als neues Mitglied/Pächter aufzunehmen. Da der Verein Pächter der Gesamtfläche der jeweiligen Kleingartenanlage ist, vergibt er die freiwerdende Parzelle an einen Nachfolgepächter*in / Nutzungsberechtigten*in, entsprechend der Reihenfolge der Bewerber*in. Wird eine Kleingartenpartzelle von einem scheidenden Pächter*in übernommen, so hat der neue Pächter*in einen gemäß der Wertermittlungsrechtlinien des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde e.V. festgelegten Betrag zu entrichten. Dieser wird von einem fachkundigen Wertermittler festgelegt. Möglich vorhandenes Inventar oder Werkzeuge sind nicht Bestandteil der Wertermittlung und müssen nicht übernommen werden. > Weitere Infos: Quelle: Text Auszüge aus den FAQ‘s der Stadt Duisburg: https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_v/31/102010100000056555.php > Wie bekomme ich einen Kleingarten? |